Nutzungs- und Kopierbedingungen fr das Programm VIRENDETEKTOR: --------------------------------------------------------------------- 1. Allgemeines: Lesen Sie diese Nutzungs- und Kopierbedingungen bitte SORGFŽLTIG durch, Sie vermeiden dadurch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Datei fr Sie ergeben k”nnten! Der VIRENDETEKTOR ist urheberrechtlich geschtzt, alle Rechte sind vorbehalten. S„mtliche Angaben hinsichtlich des Programms und des zum VIREN- DETEKTOR geh”renden Lieferumfangs sind stets freibleibend. Dies gilt insbesondere fr Žnderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferf„higkeit dienen. 2. Nutzungsbedingungen: Dieses Programm ist S H A R E W A R E ! =================== Der VIRENDETEKTOR ist also weder Public Domain noch Freeware! Die Benutzung des Programms durch Personen, die bei mir nicht registriert sind, ist unzul„ssig und verst”žt gegen geltendes Recht! Lediglich eine Testphase von etwa vier Wochen, um den VIRENDETEKTOR kennenzulernen, gestehe ich jedem Anwender zu. Darberhinaus ist die Weitergabe des Programms zusammen mit allen zugeh”rigen Files erlaubt und erwnscht. Um das Nutzungsrecht fr den VIRENDETEKTOR zu erwerben, mssen Sie nur eins tun: Zahlen Sie den Shareware-Betrag in H”he von 30.- DM. Damit werden Sie auch automatisch in meine Anwenderliste aufgenommen und werden in Zukunft ber Updates auf dem Laufenden gehalten. N„here Informationen zum Shareware-Konzept finden Sie in der Datei HANDBUCH.TXT, fr die Zahlung der Shareware-Gebhr verwenden Sie am einfachsten einen Ausdruck der Datei REGISTER.TXT. 3. Weitergabe des VIRENDETEKTORS Die Hinweise zur Weitergabe beziehen sich (sofern nicht anders an- gegeben auf die UNREGISTRIERTE Version des VIRENDETEKTORS. Die mit einer individuellen Seriennummer versehene registrierte Programm- version darf _NICHT_ weiterkopiert werden. Das Programm darf nur nicht-kommerziell weitergegeben werden. Die Weitergabe ist nur mit dem kompletten Umfang aller zum VIREN- DETEKTOR geh”renden Dateien zul„ssig. Eine vollst„ndige Liste der zu diesem Programm geh”renden Dateien finden Sie in der Datei HANDBUCH.TXT. Eine Weitergabe von VD-QUICK.TTP und VD-QUICK.TXT ohne das komplette VIRENDETEKTOR-Paket ist fr die Entwickler von Shells u.„. Utilities zul„ssig, sofern diese dazu von mir eine schriftliche Genehmigung erhalten haben. Eine Weitergabe des Programms durch PD-Versender B E D A R F M E I N E R S C H R I F T L I C H E N G E N E H M I G U N G ! Fr PD-Versender, die folgende Hinweise beachten, gilt diese Genehmigung formlos durch diesen Text als erteilt: Die Gebhr fr das Kopieren dieser unregistrierten Version (incl. der Diskette) darf nicht erheblich ber dem marktblichen Betrag fr diese Dienstleistung liegen. Als Anhaltspunkt fr die obere Grenze ist von einem Betrag in H”he von 10,- DM auszugehen. Bei h”heren Be- tr„gen ist im Einzelfall nachzuweisen, daž es sich nicht um eine illegale kommerzielle Vermarktung handelt. Eine Weitergabe darf nur vollst„ndig (also alle Dateien im jeweiligen Ordner oder in einem gepackten Archiv) ohne weitere von Dritten hin- zugefgte Dateien erfolgen. Dies gilt auch fr sogenannte "Mailbox- Banner"! Die Dateien VIRENDET.INF, VIRENDET.CRC, VDET-HD.* und VIRDPROT.INF geh”ren NICHT zum vollst„ndigen Lieferumfang! Eine Liste der zu diesem Programm geh”renden Dateien finden Sie in der Datei HANDBUCH.TXT. Der VIRENDETEKTOR darf ohne meine ausdrckliche schriftliche Zu- stimmung nicht in andere Programme eingebettet werden, noch mit ande- ren Programmen oder Produkten anderer Art zusammen verkauft werden (Verbot der Zugabe zum Warenverkauf). Eine Aufnahme des VIRENDETEKTORS in sogenannte "Shareware- Sammelb„nde" sowie ein Vertrieb ber CD-ROM bedarf meiner ausdrcklichen schriftlichen Zustimmung. Die VIRENDETEKTOR-Diskette darf keine weiteren Programme oder Dateien enthalten - auch und insbesondere keine weiteren PD- oder Shareware- Programme! Lediglich Textdateien (z.B. Hinweisdateien des jeweiligen H„ndlers) drfen zus„tzlich auf die Diskette (allerdings _nur_ ins Rootdirectory) kopiert werden. Alle PD-Serien, in die der VIRENDETEKTOR ab Version 3.1 aufgenommen werden soll, drfen keinen weitergehenden Einschr„nkungen unter- liegen, was die Anfertigung und Weitergabe sowohl von privaten wie auch von gewerbsm„žig vertriebenen Kopien betrifft, sofern diese Ein- schr„nkungen nicht ohnehin inhaltlicher Bestandteil dieser Datei sind. Daraus ergibt sich, daž die šbernahme von VIRENDETEKTOR-Versionen ab 3.1 in die sogenannte PD-POOL Serie, fr deren Disketten ab Disk 2331 ein sogenanntes "Autorenhonorar" gezahlt wird und deren gewerblicher Vertrieb PD-POOL Mitgliedern vorbehalten bleibt, UNTERSAGT ist. Gleiches gilt fr andere PD-Serien, die vergleichbaren Bedingungen unterliegen. Der kommerzielle Vertrieb von Disketten (also auch der Vertrieb von PD-Disketten), auf denen der Immunisierungs-Bootsektor des VIREN- DETEKTOR aufgebracht wurde, ist nur registrierten Benutzern ge- stattet! Lediglich die VIRENDETEKTOR-Programmdiskette selbst unter- liegt dieser Beschr„nkung nicht. EIN VERTRIEB šBER CHANNEL VIDEODAT ODER VERGLEICHBARE KOMMERZIELLE SYSTEME IST SEIT DER VERSION 3.0 AUSDRšCKLICH UNTERSAGT! Eine "Sperrfrist" fr das Hochladen des VIRENDETEKTORS in Mailboxen, wie sie fr die Versionen 3.1 bis 3.1f bestanden hat, gibt es seit der Version 3.1g nicht mehr. Die unregistrierte Version darf also in Mailboxen abgelegt werden! Allerdings darf das Programm grunds„tzlich _nicht_ in Mailboxen angeboten werden, in denen ein Download gebhrenpflichtig ist! Betreiber kommerzieller Supportboxen ben”tigen fr das Anbieten des VIRENDETEKTORS auch dann meine schriftliche Zustimmung, wenn keine Benutzergebhr oder Downloadgebhr fr die Mailbox erhoben wird. Ver„nderungen an dem Programm oder den mitgelieferten Dateien drfen nicht vorgenommen werden, sofern diese Žnderungen nicht vom VIREN- DETEKTOR selbst veranlažt werden (dies trifft z.B. auf die CRC-Prf- summendatei zu). "Patches" und „hnliche Ver„nderungen sind fr den privaten Gebrauch in soweit zul„ssig, wie die ver„nderten Dateien weder komplett noch in Teilen dritten Personen zug„nglich gemacht werden. Das "Patchen" der zum Lieferumfang geh”renden Dateien kann darberhinaus die Lauff„higkeit der Programme beeintr„chtigen und m”glicherweise zu vom Autor unbeabsichtigten Effekten fhren. Eine Weitergabe darf allerdings AUCH IN GEPACKTER FORM (d.h. in einem *.ARC, *.LZH, *.ZIP, *.ARJ, *.HPK, *.ZOO oder einem anderen Archiv, auch in selbstentpackender Form) erfolgen. In dieses Archiv drfen allerdings keine weiteren Dateien - auch keine "Mailboxbanner" - hin- zugefgt werden. Dies ist die einzige Manipulation, die an den Dateien vorgenommen werden darf. 4. Haftungsausschluž Ich kann keine Haftung fr irgendwelche direkten oder indirekten Sch„den (einschliesslich - aber nicht beschr„nkt - auf materielle oder finanzielle Sch„den) bernehmen, die durch die Benutzung des VIRENDETEKTORS oder die Untauglichkeit des VIRENDETEKTORS fr einen bestimmten Zweck entstehen. Schadensersatzansprche jeglicher Art, also einschliežlich mittelbarer Sch„den, sind ausgeschlossen. Das Programm wurde nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgf„ltig erstellt und geprft. Auch wenn ich mich bemht habe, den VIRENDETEKTOR m”glichst fehler- frei zu halten, kann ich leider keine Garantie dafr bernehmen, daž der VIRENDETEKTOR aužer den in den Dateien HANDBUCH.TXT und NEWS.TXT dokumentierten Fehlern nicht noch weitere enth„lt. (Siehe auch Ý 1 Abs.(3) des Gesetzes ber die Haftung fr fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) vom 15.12.1989, BGBl. I S. 2198) Haftung fr gew”hnliche Fahrl„ssigkeit ist ausgeschlossen. Die hier erw„hnten Nutzungs- und Kopierbedingungen gelten fr alle VIRENDETEKTOR-Versionen ab 2.8, sofern bei einzelnen Punkten keine andere Versionsnummer angegeben ist. Ausnahmen von diesen Nutzungs- und Kopierbedingungen sind nur nach Rcksprache mit dem Autor m”glich und bedrfen der Schriftform. Žnderungen und Programmverbesserungen sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungs- und Kopierbedingungen unwirksam sein, so bleiben die davon nicht betroffenen Punkte im brigen gleichwohl gltig, Autor und Nutzer verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich nahekommt. Aachen, den 29.05.1994